Biotop und Topografie
In den folgenden Ausführungen werden die Angaben des Landschaftsplans Hohenfelde (Amt Horst-Herzhorn, unter „im Verfahren befindliche Bauleitpläne: Gemeinde Hohenfelde“) – Textteil 1, Textteil 2 und Textteil 3 und die Darlegungen des Landes Schleswig-Holstein den Ergebnissen der Eignungsflächenuntersuchung durch das Planungsbüro Brockmöller gegenübergestellt.
Boden und Bodenqualität
Bei den ausgewiesenen Flächen handelt es sich um Moorböden. Genauer gesagt ist die Fläche zwischen der L116 (Straße nach Lägerdorf) und der A23 sogenannte Moormarsch mit Unterlagerungsschichten aus Hochmoortorf (HM 2,6), die westlich der Autobahn in die Dwogmarsch (MD 1) mit Unterlagerungsschichten aus Niedermoortorf übergeht. Die Flächen werden in der Bestandskarte des Landschaftsplans Hohenfelde als Grünland (G) und Feuchtgrünland (GF) ausgegeben – entgegen der Darstellung des Planungsbüros Brockmöller, wo es unter „Intensivgrünland“ bzw. „Intensiv-Feuchtgrünland“ geführt wird.
(Eignungsflächenuntersuchung Pkt. 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3 … Büro Brockmöller)
Relief
Das Relief des Plangebietes für den Solarpark zeigt zum überwiegenden Teil ein Niveau von unter Normal Null → minus 0,5 m u.NN (Landschaftsplan Hohenfelde). Nur der Bereich entlang der Kremper Au liegt auf dem Null-Niveau. Zur L112 hin steigt das Niveau dann auf ca. 7 m über Normal Null an. Das Planungsbüro Brockmöller führt schwammig aus: „Das Land ist flach und liegt etwa auf der Höhe des Meeresspiegels.“ (Eignungsflächenuntersuchung Pkt. 3.1 Büro Brockmöller)
Biotop
Laut Landschaftsplan Hohenfelde wird das Biotop als „mittelwertig“ bis „besonders wertvoll“ eingestuft, und dies mit dem Prädikat „Flächen, die den Kriterien nach §7.2.9 LNatSchG,1993 (vorbehaltlich einer genaueren Definition durch das LN) genügen.“ (LN = Landesamt für Natur und Umwelt;
Hinweis: jetzt §8.10 LNatSchG)
In diesem Zusammenhang befindet das Büro Brockmöller: „Der Mangel an Waldflächen und Gehölzstrukturen erlaubt einen weiten Blick über die Landschaft, die durch technische Einrichtungen wie Hochspannungsleitungen und Windenergieanlagen bereits erheblich beeinträchtigt ist. Dazu kommen neben den Hauptverkehrszügen wie der Autobahn BAB23 und den Landesstraßen L112 / L116 noch größere Industrieanlagen, die weithin sichtbar die Landschaft prägen. Ergänzend ist noch die geplante Autobahn A20 zu erwähnen. Aufgrund dieser erheblichen Vorbelastungen der Landschaft besteht einerseits zwar eine geringere Empfindlichkeit gegenüber zusätzlichen Beeinträchtigungen durch PV-Anlagen, andererseits ergibt sich damit auch das Erfordernis, den Charakter der Landschaft und seine natürlichen Merkmale als bewohnbaren Lebensraum zu bewahren und nicht vollständig zu überprägen.“
Noch ein Nachsatz unsererseits: Man sollte nicht mit Dingen argumentieren, die nicht existieren (die Autobahn A20).
Diese Biotop-Einordnung führt uns zu anderen, ganz entscheidenden Punkten:
Die Kremper Au ist Teil einer Biotop-Verbundachse.
Beiderseits der Kremper Au ist eine Pufferzone von mindestens 300 m festgelegt.
Das Land Schleswig-Holstein schreibt über den Aufbau einer landesweiten Ebene des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems: „Die landesweite Ebene umfasst Räume und Gebiete von überregionaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. … Diese Räume haben aus landesweiter Sicht eine besondere Bedeutung für den Schutz von Arten und Ökosystemen traditioneller Kulturlandschaften. … Der Bestand der ökologisch bedeutsamen Lebensräume ist zu erhalten.“
Das Planungsbüro Brockmölller dazu: „Gemäß der PV-Karte des Kreises Steinburg werden zwar Bewertungskriterien berührt, darunter auch ein entscheidendes Kriterium, nämlich die Überschneidung mit einer Biotop-Verbundachse. Allerdings ist diese Überschneidung geringfügig und nur wenig erheblich. Das Landschaftsbild wird aufgrund der Vorbelastung aufgrund der unmittelbar angrenzenden Autobahn nicht erheblich verändert.“
(Eignungsflächenuntersuchung Pkt. 3.3.3 und Karte 21 Büro Brockmöller)
Moorgebietskulisse
Nahezu die gesamte in Planung befindliche Fläche wird von einer Moorgebietskulisse des Hohenfelder Moores (Hochmoor) eingenommen.
Moore sind Überbleibsel einer Urlandschaft und als naturnaher Landschaftstyp einmalig. Für viele Pflanzen- und Tierarten sind Moore als Feuchtbiotop und Rückzugsort nicht ersetzbar und daher besonders schützenswert.
Eine ganz entscheidende Rolle kommt den Mooren beim Klimaschutz zu. Zitat Bundesregierung: „Moore machen nur drei Prozent der weltweiten Landfläche aus, speichern aber doppelt so viel Kohlenstoffdioxid wie alle Wälder der Erde zusammen. Ihr Schutz lohnt: Werden Moore zerstört, setzen sie hohe Mengen klimaschädlicher Gase frei, einzigartige Tier- und Pflanzenwelten werden vernichtet.“ Diese Aussage steht für sich.
Das Planungsbüro Brockmöller hält dieses Kriterium für „nicht erheblich“.
(Eignungsflächenuntersuchung Pkt. 3.3.1 und 3.3.2 und Karte 14 Büro Brockmöller)
Pufferzone für Biotop-Schwerpunkte
Im Zusammenhang mit dem Punkt „Moorgebietskulisse“ gibt es im Nord-Osten eine direkte Überschneidung mit dem Biotop-Schwerpunkt Hohenfelder Moor und seiner Pufferzone.
Diese Überlappung wird vom Planungsbüro Brockmüller als „wenig erheblich“ bezeichnet.
(Eignungsflächenuntersuchung Pkt. 3.3.1 und Karte 20 Büro Brockmöller)
Klimasensitiver Boden
Die gesamte Planfläche des Bebauungsplans 10 weist einen klimasensitiven Boden auf. Dieser neue Parameter wurde in die Landschaftsrahmenpläne aufgenommen, um Böden zu charakterisieren, die dem Klimaschutz dienen.
„Nach Auskunft der obersten Naturschutzbehörde handelt es sich um Böden, die einen räumlich-funktionalen Beitrag für den Klimaschutz leisten.
Diese sensiblen Böden sollen im Hinblick auf den Klimawandel dazu dienen,
- die Empfindlichkeit natürlicher und menschlicher Systeme gegenüber einem bereits erfolgten bzw. einem zu erwartenden Klimawandel zu verringern,
- ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher zu sichern oder zu steigern,
- den Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre zu begrenzen und
- die Anpassung an die Veränderungsprozesse zu fördern bzw. sicherzustellen.“ Vgl. https://www.bob-sh.de/file/4d44f848-8b1c-11eb-a66e-00505697774f/17d8e611-8e00-11eb-a66e-00505697774f (S.7)
(Ausschnitt klimasensitiver Boden, in der Karte gelb dargestellt)
Das Büro Brockmöller geht nicht weiter darauf ein und vermerkt: „keine erheblichen Beeinträchtigungen der raumordnerischen Zielsetzungen und Rahmenbestimmungen“ (S.10)
Résumé
Im Entwurf 2018 Fortschreibung Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein sind alle wesentlichen Grundsätze und Ziele in Kapitel 6.2 „Natur und Umwelt“, 6.3 „Regionale Grünzüge und Grünzäsuren“ und 6.5 „Binnenhochwasserschutz“ aufgeführt: Punkte, die auf die Niederungen in Hohenfelde-Niederreihe zutreffen, wie
- die „herausragende Funktion Schleswig-Holsteins im europäischen Vogelzuggeschehen“
- die Ausdehnung und Weiterentwicklung des landesweiten Biotopverbundes
- Erhalt des Dauergrünlands zum Schutz des Klimas und als Lebensraum für viele Arten
- Schutz und Verbesserung der Oberflächengewässer mit ihren überschwemmten Bereichen und Einzugsgebieten, dazu gehört auch das „Auenprogramm“
- die Moorböden, die als besonders wertvoll einzustufen sind usw.