11.02.2024
Wie geht es in Hohenfelde weiter?
Dorfgezwitscher hieße nicht Dorfgezwitscher, wenn wir nicht die Entwicklungen im Dorf weiterhin kritisch beobachten würden.
Dorfentwicklung – Teil 1
Gebäude der Gemeinde Hohenfelde
Mehrzwecksaal, Pastorat und alte Schule: Zu keinem dieser im Besitz der Gemeinde befindlichen Gebäude gibt es eine Bedarfsanalyse für deren zukünftige Nutzung. (Zumindest nicht öffentlich). Man kann wohl davon ausgehen, dass sich die Nutzung des Mehrzwecksaals auf wenige Tage im Jahr beschränken wird.
Anmerkungen zum Stand der Dinge:
- Dorfgemeinschaftshaus (Mehrzwecksaal)
Die Gesamtkosten werden jetzt mit 2,2 Mio € beziffert (Stand: 27.09.2023), inklusive gemeinsamer Entwässerungskosten mit „geplantem“ Neubau Kindergarten und Umbau Pastorat, für die allerdings die Mittel auf unbestimmte Zeit gestrichen wurden.
Ursprünglich wurde mit 1,528 Mio € für den Mehrzwecksaal gerechnet. Die Inneneinrichtung soll jetzt entsprechend spartanisch ausfallen: Stühle ohne Polsterung, Hartplastikbecher (wo bleibt der Umweltschutzgedanke?) statt Gläsern. Schon lange ist der Markttreff gestrichen, keine Bühne, keine Küche – nur Flur mit Garderobe, Abstellräumen, Toiletten und ein Saal.
Der Mehrzwecksaal hat inzwischen auch einen Namen: „Hale Huus“. Das Amt hatte seinerzeit angeregt, hierfür einen Ideenwettbewerb unter den Bürgern zu veranstalten. Die WGH hielt eine Bürgerbeteiligung aber für unnötig. So wurde der Vorschlag von Frau Wagner (WGH) kurzerhand übernommen. Aufgrund der explodierenden Kosten für den Mehrzwecksaal hat der Finanzausschuss beschlossen, in die Nachtragshaushaltssatzung 2023 „eine Kreditermächtigung in Höhe von 300.000 € aufzunehmen, um 2024 handlungsfähig im Hinblick auf weitere geplante Investitionsvorhaben zu sein.“ (Zitat Protokoll Sitzung des Finanzausschusses vom 30.11.2023)
- Neubau Kindergarten und Umbau Pastorat
Bereits 2021 (Gemeindevertretung 26.04.2021) wurde beschlossen: „Die im Haushaltsentwurf 2022 vorgesehenen entsprechenden Mittel für Kita und Pastorat werden gestrichen.“
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 14.03.2022 schlägt Herr Passig vor, „die in der Finanzplanung für 2023/2024 vorgesehenen Mittel für den Umbau des Pastorats zu streichen. Es sollte – wie beim Projekt Kita-Neubau – zunächst die Planung abgewartet werden. Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung, die Mittel werden gestrichen.“ (Aus dem Protokoll der Sitzung. Anm.: kein Fettdruck im Original)
Prioritäten falsch gesetzt
Der Verstand sagt einem, dass, wenn ein Zuzug junger Familien gewünscht wird, auch die Rahmenbedingungen entsprechend gesetzt werden müssen. Das gilt genauso für die aktuell ansässigen Familien, die am Ort gehalten werden sollen. Oberste Priorität hätte somit der Neubau eines Kindergartens mit ausreichend Platz und Zukunftsperspektive gehabt. Stattdessen hat die WGH auf das Prestigeobjekt Mehrzwecksaal gesetzt, das aufgrund immens gestiegener Kosten alle anderen Vorhaben in ferne Zukunft gerückt hat.
Die zukünftige Nutzung des Mehrzwecksaals beschränkt sich wahrscheinlich auf das jährliche Kindergrün und Feuerwehrfest, mal ein Grillfest der Gemeinde, Sitzungen der Gemeindevertretung und Ausschüsse, Seniorennachmittage und gelegentlich eine Zusammenkunft der Vereine. Wichtig zu wissen: Um diese Veranstaltungen konkurriert der Mehrzwecksaal auch noch mit dem alten, ansonsten ungenutzten Pastorat.
Dann ist da noch das Feuerwehrgebäude, das den heutigen Sicherheitsvorschriften nicht mehr genügt und auf eine Entscheidung wartet: Neubau oder Umbau. Aber auch hierfür ist kein Geld da.
Dabei hat die Gemeinde Hohenfelde zusätzlich bei der EU Gelder beantragt und erhalten, und zwar im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/veroeffentlichung-eu-zahlungen.html
Hier kann direkt gesucht werden: https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche
Nachfolgend die Kurz-Begründung für die Subventionen:
„LEADER ist ein Instrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes, ausgerichtet auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat„. Hier geht es vor allem um neue Wege und weitere Ansätze zur optimalen Nutzung der regionalen Potentiale. Im Mittelpunkt steht der bürgerorientierte Ansatz, der durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) verwirklicht wird.“ (Anm.: kein Fettdruck im Original)
Die Gemeinde erhielt 24.182,27 € für das EU-Haushaltsjahr 2021 und 14.646,21 € für das EU-Haushaltsjahr 2022.
Nur: Wo wird LEADER in Hohenfelde angewandt?
08.02.2024
Projekte, die Hohenfelde betreffen:
Aktuelle Pläne zur A20 und zur Bahntrasse Horst-Lägerdorf
Die aktuelle 4. Änderung der Planfeststellung zum A20-Bau für die Teilstrecke zwischen Hohenfelde-Ost/Kirchmoor – Kreuz A23/A20 – bis zur B431 bei Kollmar lag bis zum 08.02.2024 öffentlich aus, wie der Norddeutschen Rundschau vom 07.02.2024 zu entnehmen war. Die Unterlagen stehen aber auf BOB-SH online weiterhin zur Verfügung. Noch bis zum 22. Februar 2024 können Stellungnahmen abgegeben werden.
Streckenverlauf auf BOB-SH:
https://planfeststellung.bob-sh.de/file/357b04d4-f18f-11ea-a032-00505697774f/f670c40b-be27-41b7-8aee-454d80cd658d
sowie
https://planfeststellung.bob-sh.de/file/357b04d4-f18f-11ea-a032-00505697774f/daf6b8ce-6743-4e79-a27e-7d6121fb7535
Wie die Holsteiner Allgemeine bereits am 17.01.2024 berichtete, nimmt das Projekt einer schnellen, voll elektrifizierten Bahnstrecke zwischen Hamburg und Heide mit einem sogenannten Bypass zwischen Horst und Lägerdorf konkrete Formen an. Hintergrund ist die Ansiedlung des Batterieherstellers Northvolt in Heide, der eine Verkürzung der Fahrtdauer für Arbeitskräfte aus dem Hamburger Raum wünscht, wobei die momentane Schleife über Krempe-Glückstadt zu zeitraubend ist. Der genaue Streckenverlauf ab Horst entlang der A23 ist noch nicht festgelegt.
Über den Verlauf der geplanten Bahnstrecke Horst – Lägerdorf entlang der A23 kann zurzeit nur spekuliert werden:
Es ist jedoch naheliegend, den Verlauf östlich der A23 anzunehmen. Hierfür sprechen viele Gründe:
- Der Anschluss an die Bahntrasse in Lägerdorf befindet sich östlich der A23.
- Das Naturschutzgebiet Baggersee liegt in Oberreihe, also westlich und direkt angrenzend an die A23. Naturschutzgebiete gehören zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland.
- Ebenso zwei neue Sandentnahmestellen für den Bau der A20, die sich westlich direkt an der A23 befinden und später als neue Naturschutzgebiete ausgewiesen werden können. Eine Querung des Naturschutzgebietes Baggersee und der zukünftigen Sandentnahmestellen ist ausgeschlossen.
- Die Besiedlung ist im Streckenverlauf zwischen Horst und Lägerdorf westlich der A23 dichter als auf der östlichen Seite. Auch diese Tatsache spricht für einen Verlauf östlich der A23.
Umweltverbände sehen die A20 als das „umweltschädlichste Vorhaben des gesamten Bundesverkehrswegeplans“. Wir möchten ergänzen: Das gilt ebenso für die neue Bahntrasse Horst-Lägerdorf. Führen doch die Strecken mitten durch wertvolle Moorgebiete, die aus ökologischen Gründen besser einer Renaturierung und Wiedervernässung zugeführt werden sollten.
Hiermit sind dann wohl endgültig auch die Solarfelder entlang der A23 gestorben. So oder so!
08.11.2023
Weiterer Solarpark von Actensys im Kreis Steinburg:
In Hohenfelde bleiben Anwohner wachsam
Die „Norddeutsche Rundschau“ berichtet in der Ausgabe vom 08.11.2023 über die weiteren Pläne des bayrischen Investors Actensys in Hohenfelde.
Der Artikel führt aus, dass Actensys die Errichtung von zwei Solarparks in Hohenfelde plant. Wie bekannt ist, hatte es 2022 aufgrund von Protesten und Bedenken wegen der Gefährdung und Vernichtung der Moorböden Widerstand gegeben. Der Investor zog sich vorübergehend zurück, aber jetzt hat sich die Situation geändert. Unter Berücksichtigung einer neuen Gesetzeslage, die Anlagen in der Nähe von Autobahnen oder Bahnlinien innerhalb eines 200-m-Randstreifens ohne Bauleitplanverfahren ermöglicht, plant Actensys den „Solarpark Hohenfelde-Rethwisch“ als GmbH – auf insgesamt 42 Hektar Land, wovon 13 Hektar auf Rethwischer Gemeindegebiet liegen. Die Leistung soll 45,5 Megawatt betragen, und die geschätzten Kosten liegen derzeit bei rund 30 Millionen Euro. Die Inbetriebnahme wird frühestens im ersten Halbjahr 2026 erwartet und erfordert einen Netzausbau sowie die Erweiterung des Umspannwerks Steinburg. Die Bauantragsunterlagen sollen im Frühjahr 2024 eingereicht werden.
(Online-Artikel hinter der Bezahlschranke.)
02.11.2023
Die politischen Verflechtungen der bayrischen Solarfirma Actensys
Actensys, die Betreiberfirma von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Hauptsitz in Bayern, hat bereits einige Solarparks im Kreis Steinburg realisiert bzw. ist zurzeit mit deren Planung beschäftigt. Das betrifft auch die 200m Randstreifen entlang der Autobahn auf Hohenfelder Gebiet, die mit Solarpaneelen überdacht werden sollen. Seit Anfang 2023 ist dies mit Hilfe eines einfachen Bauantrags möglich geworden, ohne Zustimmung des Gemeinderates.
Wir haben schon an anderer Stelle kritisiert, dass die Investoren und Betreiber der schleswig-holsteinischen Solarparks häufig nicht aus der Region kommen, obwohl es doch genügend Solarfirmen in Norddeutschland gibt, die dann auch hier ihre Steuern zahlen und nicht etwa in Bayern. Wir hier oben könnten das Geld gut gebrauchen.
Was die Firma Actensys angeht, so gibt es de facto eine direkte Verbindung zu der Partei „Freie Wähler“.

02.10.2023
45 Min: Volt statt Weizen? – Sehenswerte Dokumentation auf NDR 3
Ein Filmbeitrag im Rahmen der Doku-Reihe „45 Min:“ hat die Betreiber dieser Website stark an eigene Erlebnisse im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des Solarparks in Hohenfelde erinnert. Unter dem Titel 45 Min: Volt statt Weizen? ist dieser Beitrag in der Mediathek der ARD abrufbar. Bemerkenswert ist der hier erwähnte und viel zu wenig beachtete Aspekt der Solaranlagen „als Spekulationsobjekte. Ein Investor baut und verkauft sie anschließend teuer. Der Käufer macht danach die hohen Kosten geltend, auf Gewerbesteuer wartet die Kommune erstmal vergeblich.“ (Zitat Start: 12:57)
So passiert wohl auch in Neuenbrook, wo Ver- und Rückkäufe zwischen den Firmen Actensys GmbH / PV-Beteiligungs-GmbH in Elzee/Bayern und Jetion Solar Services Europe GmbH, Frankfurt, stattgefunden haben.
01.10.2023
Geht der Bau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in die zweite Runde?
Am 26.09.2023 war in der Norddeutschen Rundschau unter dem Titel „Erneuerbare Energien: Bayrische Firma Actensys baut ihren größten Solarpark in Krempe“ (Bezahlschranke) zu lesen, dass – angrenzend an einen geplanten Solarpark in Rethwisch – ebenfalls eine Anlage mit etwa 35 Megawatt Leistung auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenfelde innerhalb des privilegierten 200-Meter-Randstreifens entlang der Autobahn geplant sei.
Im Kreis Steinburg werden bereits vom bayrischen Investor Actensys die beiden Solarparks in der Gemeinde Neuenbrook betrieben. Geplant sind weiterhin Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Kremper und Borsflether Gebiet, Bahrenfleth und, wie oben erwähnt, Rethwisch und Hohenfelde.
21.06.2023
Wie die Flügel in den Windpark kommen …
Zur Information der Hohenfelder Bürgerinnen und Bürger östlich der A23:
Rotorblätter können nur als Ganzes transportiert werden. Sie haben daher einen erheblichen Platzbedarf auf der Straße und erfordern eine ausgeklügelte Transportlogistik.
Bisher war es so, dass die Rotorblätter eher sporadisch durch den Ortsteil Niederreihe-West, kommend von der Autobahn, in Richtung Steinburg transportiert wurden. Seitdem vor einigen Wochen ein Umschlag- und Lagerplatz in Niederreihe-West errichtet wurde, ist es ein tägliches Spektakel. Ab 1 Uhr nachts liefern die Schwerlasttransporter die Rotorblätter über die Autobahn in Niederreihe an. Beobachten kann man dann den Weitertransport tagsüber ab 12 Uhr mit einem selbstfahrenden Spezialtransporter. Die Rotorblätter werden in aufrechter Position über alle Hindernisse wie Häuser und Bäume hinweggehoben bzw. bei querenden Stromleitungen abgesenkt und in Richtung Horst weitertransportiert.
Wir haben einen kleinen informativen Film dazu ins Netz gestellt.
20.06.2023
zum Thema „Bürgerentscheid PV-Freiflächenanlagen“
Aufgrund der Tatsache, dass sich der Investor zurückgezogen hat, ist der Bürgerentscheid gegenstandslos geworden (wir berichteten am 21.02. und 22.03.2023 hierüber). Doch sind wir verwundert, dass wir als Initiatorinnen und Initiatoren vom Amt Horst bisher trotz Nachfragen keine offizielle Benachrichtigung erhalten haben. Wir warten.
19.04.2023
Moorböden als effektive CO2-Speicher
Die herkömmliche Bewirtschaftung von Moorböden, die auf Entwässerung setzt, führt zu Bodendegradation, Moorschwund, steigenden Entwässerungskosten und hohen Treibhausgas-Emissionen. All dies trifft auch auf die Bewirtschaftung der entwässerten Moorböden des Hohenfelder Moores mit seinen Ausläufern zu. Obwohl entwässerte Moorböden nur 7% der landwirtschaftlichen Fläche einnehmen, sind sie für 37% der Treibhausgas-Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft verantwortlich.
Die Wiedervernässung von Moor-Standorten ist die kosteneffizienteste Möglichkeit zur Vermeidung landwirtschaftlicher Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Dieser Erkenntnis schlossen sich auch die schleswig-holsteinischen Gemeinden Tolk, Nübel und Schaalby an und veranlassten eine Machbarkeitsstudie zur Wiedervernässung des Tolker Hochmoors. Das Grot-Moor im Kreis Segeberg wurde bereits erfolgreich wiedervernässt, ebenso das Hartshoper Moor (Kreis Rendsburg-Eckernförde), und im Ellerortsmoor (Kreis Schleswig-Flensburg) ist ein Pilot-Vorhaben gestartet.
Am 20.03.2023 befasste sich die NDR-Sendung „DAS!“ mit diesem Thema. Dr. Franziska Tanneberger ist eine der bekanntesten Moorforscherinnen Deutschlands. Die Biologin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald und Leiterin des „Greifswald Moor Centrums“. Auf dem Roten Sofa erzählte sie, wie Moore zu Superstars des Klimaschutzes werden können, welch faszinierender Lebensraum diese Urlandschaften für viele Arten sind.
Es ging aber auch um alternative Bewirtschaftungsformen bei flurnahen Wasserständen. Die landwirtschaftliche Nutzung nasser oder wiedervernässter Moore wird als Paludikultur (palus = Sumpf) bezeichnet und beinhaltet z.B. die Kultivierung von Rohrkolben und Schilf.
31.03.2023
Wie viel mehr Strom benötigen wir in Zukunft eigentlich für alle Elektro-Autos auf der Welt?
Ausgehend von der Prognose, dass im Jahr 2040 auf der Welt bis zu einer Milliarde Stromer unterwegs sein werden, hat ein Analyst das ausgerechnet. Colin McKerracher, leitender Analyst bei dem Energie-Marktforschungsunternehmen BloombergNEF, hat darauf eine Antwort, die viele überraschen dürfte: Er geht davon aus, dass sich der Strombedarf bei einer Milliarde E-Autos gerade mal um 9 Prozent erhöhen würde. Rechne man den elektrischen Schwerlastverkehr und E-Busse hinzu, käme man auf 15 Prozent. Beides klingt verkraftbar.
Um die Zahlen zu untermauern, die manchen Skeptiker auf den Plan rufen dürften, wählt McKerracher das Beispiel Norwegen. Hier liegt der Anteil an Stromern bei den Neuzulassungen inzwischen bei 80 Prozent. Jeder Fünfte im Land ist schon heute elektrisch unterwegs. Der norwegische Stromverbrauch sei, so der Analyst, dadurch aber nur um 1,4 Prozent gestiegen. Der Analyst räumt allerdings ein, dass sich dieses Beispiel nur bedingt übertragen lässt, da durch die niedrigen Temperaturen in Skandinavien allgemein viel Strom gebraucht werde, was den E-Auto-Anteil relativ klein erscheinen lasse.
22.03.2023
Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse durch die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfelde hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 die Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den landwirtschaftlichen Flächen im Ortsteil Niederreihe beschlossen und die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben.
21.02.2023
Die Gemeinde Hohenfelde ist raus!
Mit Schreiben vom 06.02.2023 hat die Firma Actensys GmbH aus Bayern (Investorin und Vorhabenträgerin) die Rücknahme ihrer Anträge auf Aufstellung der Bauleitplanverfahren für die Solarparks Hohenfelde und Hohenfelde-West erklärt.
In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfelde am 28.02.2023 werden die Gemeindevertreter hierauf reagieren müssen, da durch diesen Schritt die rechtliche Grundlage für die Bebauungsplanverfahren weggefallen ist. Beschlussvorschlag des Amtes Horst-Herzhorn ist somit, die laufenden Verfahren zur Errichtung der beiden Solarparks einzustellen, wodurch dann auch das von uns angestrebte Bürgerbegehren nicht mehr zum Tragen kommt.
Für das weitere Geschehen gibt das Amt Horst-Herzhorn zu bedenken:
„Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens hat nicht zur Folge, dass im Plangebiet keine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet und betrieben werden kann. Ein wesentlicher Teil des Plangebiets liegt innerhalb eines Abstands von 200 m zur Autobahn A 23. Auf Flächen innerhalb dieses Abstandes ist aufgrund einer am 01.01.2023 in Kraft getretenen Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) BauGB die Errichtung solcher Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich als privilegiertes Vorhaben zulässig. Die Vorhabenträgerin kann daher auch ohne vorherige Bauleitplanung der Gemeinde einen Antrag auf Baugenehmigung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Teilfläche des Plangebiets stellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.“
Gesetzeslagen und Abkommen:
Auf Bundesebene:
Die Anfang 2023 in Kraft getretene Änderung des § 35 BauGB überlässt die Flächenauswahl und Ausgestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen (200m Streifen minus 40m, die als Anbauverbotszone der Autobahn gelten, gleich 160m) und Bahnlinien ausschließlich den Interessengemeinschaften aus Investoren und Landwirten, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Gemeinden haben für diese neue Privilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen weder Mitspracherecht noch Entscheidungsbefugnisse. Doch ganz so einfach ist es nicht. Natur- und Artenschutzrecht sind weiterhin einzuhalten. Wir wissen, wie skeptisch bzw. ablehnend sich insbesondere die Untere Naturschutzbehörde (vgl. auch unseren Beitrag vom 20.12.2022 weiter unten), aber auch das Innenministerium SH und die Umweltschutzverbände zu den Vorhaben Solarpark Hohenfelde und Hohenfelde-West geäußert haben.
Auf EU-Ebene:
Die Energieminister der EU einigten sich im Dezember 2022 darauf, Planungs- und Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen (EU-Notfallverordnung). Hierfür sollen die Mitgliedstaaten sogenannte „Go-to“-Gebiete für erneuerbare Energieanlagen ausweisen, ähnlich den ausgewiesenen Flächen für Windparks in SH. Ein entsprechender Formulierungsentwurf wurde bereits vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Zu den Flächenauswahlkriterien zählt u.a. ein geringes Risiko für die Umwelt.
Durch die Festlegung auf „Go-to“-Gebiete werden zwangsläufig auch Ausschlussgebiete definiert, die die Regelungen des neuen § 35 BauGB auf Bundesebene unterminieren können.
Pariser Klimaschutzabkommen:
Im April 2016 unterzeichneten 175 Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, China und Deutschland, das Übereinkommen. Die im Paris-Abkommen und Bundes-Klimaschutzgesetz geforderte Klimaneutralität bedeutet, dass die Errichtung und der Betrieb von PV-Freiflächenanlagen auf Moorböden nur in Verbindung mit einer Wiedervernässung des Moores stattfinden darf, d. h. nur, wenn dauerhaft mittlere Wasserstände nahe der Torfoberfläche oder darüber ermöglicht werden (aus der Stellungnahme des Greifswald Moor Centrum).
Somit sind grundsätzlich alle Flächen nördlich der Kremper Au auf Hohenfelder Gemeindegebiet von einer Überdachung mit Solarpaneelen ausgeschlossen, wobei der Kernbereich des Hohenfelder Moores, der vor Jahren bereits renaturiert wurde, laut Aussagen der Gemeinde nicht als Moor-PV-Fäche genutzt werden soll.
EEG 2023:
Im EEG 2023, welches Anfang Juli 2022 verabschiedet wurde, wird der förderfähige Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienen von 200 auf 500 Meter erweitert.
Neu ist auch, dass es sich nicht um einen landwirtschaftlich genutzten, entwässerten Moorboden handeln darf (z.B. https://www.sfv.de/wichtige-neuregelungen-fuer-pv-anlagen-im-eeg-2023).
Dass sich die projektierten Flächen für die Solarparks Hohenfelde und Hohenfelde-West „ausnahmslos im Bereich der Moorkulisse“ befinden, wurde bereits von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt!
24.01.2023
Unser Positionspapier zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Unter dem Menüpunkt „Stellungnahmen“ haben wir unser Positionspapier PV veröffentlicht.
21.01.2023
ZDF-Sendung: Energiepolitik in Schleswig-Holstein
Ministerpräsident Daniel Günther sprach am 19.01.2023 bei Markus Lanz u.a. über die erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein (ab 49:31).
20.12.2022
Der Landrat des Kreises Steinburg kassiert den Widerspruch der Gemeinde Hohenfelde ein
Die Gemeinde Hohenfelde hatte am 8. September 2022 bekanntermaßen gegen die Zulässigkeitsentscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde zum Bürgerbegehren „Solarpark Hohenfelde“ Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde nun mit folgenden Entscheidungen abgewiesen:
- Der Widerspruch vom 8. September 2022 gegen die Zulässigkeitsentscheidung zum Bürgerbegehren „Solarpark Hohenfelde“ vom 9. August 2022 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden der Gemeinde Hohenfelde auferlegt.
- Für die Widerspruchsbearbeitung werden keine Kosten festgesetzt.
Wir gehen davon aus, dass die Argumentation des Widerspruchs, ausgearbeitet von der durch die Gemeinde beauftragten Kieler Anwaltskanzlei Weissleder Ewer, gleichlautend mit dem uns bekannten Text der gemeindlichen Stellungnahme ist.
Zitat aus dem Widerspruchsbescheid:
Am 27. Juli 2022 nahm die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinburg zu der Sache Stellung und kam dabei zum Ergebnis, dass die Aussagen des Bürgerbegehrens weitgehend richtig seien. Die an den betroffenen Flächen entlangfließende Kremper Au sei als Biotop eingetragen und bilde das Zentrum eines Biotopverbundsystems. Die Flächen würden ausnahmslos im Bereich der Moorkulisse liegen, sodass eine besondere Abwägung erforderlich sei. Das Grünland scheine zudem überwiegend Biotopstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) als Feucht- bzw. artenreiches Grünland zu besitzen. Die Überplanung der Flächen mit PVA sei daher aus ökologischer Sicht mehr als kritisch zu sehen und vermutlich in weiten Teilen nicht genehmigungsfähig.
Die Gemeinde hat vier Wochen Zeit, gegen den Bescheid bei Gericht zu klagen.
24.10.2022
Stellungnahme der Gemeinde Hohenfelde zum Bürgerbegehren
Die Stellungnahme zum Bürgerbegehren sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt gegeben werden. So wollte es jedenfalls die Mehrheit der Gemeindevertretung. Da jedoch ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Erläuterungen der Gemeinde zur Photovoltaik-Freiflächenanlage besteht, erhielten wir nach dem Informationszugangsgesetz Einsicht in die 22-seitige Stellungnahme. Aus der Begründung der Kommunalaufsicht hierzu:
„Insbesondere unter dem Aspekt der Transparenz staatlichen Handelns und der Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, treten die Geheimhaltungsinteressen der Gemeinde Hohenfelde in den Hintergrund.“
Unsere Antworten auf die vorgebrachten Argumente lesen Sie hier.
04.10.2022
Grüne aus dem Kreis Steinburg drehen frei
– Unser Fundstück aus August 2022 –
Die Grünen des Kreises Steinburg und darüber hinaus haben eine neue Richtung eingeschlagen:
Klimaschutz war gestern, Umweltschutz und Naturschutz nicht mehr wichtig, und Demokratie muss auch nicht unbedingt sein. Ihr neues Mantra heißt „ENERGIE“, obwohl wir in S-H schon seit Jahren eine Überproduktion beim Strom haben. Im Ortsteil Niederreihe-West sind 39 Windkraftanlagen in Sichtweite, einige durch Repowering hochgerüstet. Ein täglicher Blick aus dem Fenster zeigt uns, mit welcher Häufigkeit die Windräder abgeschaltet (abgeregelt) werden, damit die Netze nicht überlasten.
Unser Dorf-Grüner, Herr Dave K., Mitglied der Kreistagsfraktion Bündnis 90/die Grünen Steinburg, hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, das Hohenfelder Bürgerbegehren zum Solarpark zu torpedieren. Da er aber nicht genau weiß, wie er das anstellen soll, fragte er im August auf Twitter die grüne Blase.
Wortlaut: „Hilfe an die grüne Bubble: Die NIMBYs im Ort wollen ein Photovoltaikprojekt verhindern und haben einen Bürgerentscheid in die Wege geleitet bekommen. Kann ich als Bürger des Ortes etwas sinnvolles für das Projekt machen? Hat jemand Erfahrung damit?“ *
Damit fiel der Startschuss und die grüne Blase trötete faktenfrei ihre „Best Practices“ in die Welt. Hier ist der ganze Thread nachzulesen. Kritischere Stimmen wurden ignoriert oder aggressiv angegangen.
Wir machten Herrn Dave K. auf verschiedene kritische Stellungnahmen (vom Innenministerium S-H, Nabu, den Deichverbänden etc.) aufmerksam. Die Stellungnahme des BUND, bei dem er Mitglied ist, hielt er für konservativ, aus der Zeit gefallen, nicht relevant. Hier machte er kurz eine Anleihe bei den Vertretern dogmatischer Hirnergüsse: Wer nicht meiner Meinung ist, wird verunglimpft. Was mir nicht nützt, ist falsch, wird geleugnet. Auf weitere genannte Stellungnahmen reagierte er gar nicht erst.
Herr Dave K. ging sogar noch weiter und leistete Lobby-Arbeit für den Solarpark-Investor aus Bayern, indem er auf Twitter unkommentiert und ohne Quellenangabe (!) aus dessen Flyer zitierte.
Wir würden den Grünen in S-H empfehlen, bei sich mal gründlich feucht durchzuwischen!
*Erklärung: NIMBYs bedeutet „Not in my Backyard“ und wurde hier diskreditierend gebraucht, um auszudrücken, dass es außer Eigennutz keine Argumente auf Seiten der Solarparkgegner gibt.
13.09.2022
Perfider Plan oder Zufall?
Die WGH und ihre Unterstützer in der Sache SOLARPARK HOHENFELDE haben laut Informationen der Kommunalaufsicht WIDERSPRUCH gegen die Zulässigkeitsentscheidung der Behörde zum Bürgerbegehren erhoben. Die Behörde setzt uns weiterhin in Kenntnis, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Welche Gründe die WGH und ihre Unterstützer dazu geführt haben, die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens anzuzweifeln und offiziell Widerspruch einzulegen, wissen wir nicht. Dies wurde uns von keiner Seite mitgeteilt: Die Gemeinde will nicht – und die Aufsichtsbehörde darf nicht.
So ein Widerspruch zieht auch die Arbeit der Behörde in Zweifel und sollte deshalb gut überlegt und begründet sein, besonders wenn er von einer Kommunalvertretung kommt. Soviel dazu!
Spekulieren die WGH und ihre Unterstützer auf eine neu zu erwartende Gesetzeslage?
Im Koalitionsvertrag der CDU / Bündnis 90 Die Grünen von Schleswig-Holstein steht auf Seite 83/84:
Generalklausel
Wir wollen folgende Generalklausel einführen: „Ein Bürgerbegehren findet nicht statt über Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben, die nach Feststellung der Landesregierung unverzichtbare Voraussetzung für Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben von landes- oder bundesweiter Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen sind oder Projekte, die der Erreichung der Klimaziele der Landesregierung dienen. Die Feststellung der Landesregierung kann auf Antrag einer obersten Landesbehörde für eine einzelne Gemeinde oder mehrere Gemeinden getroffen werden.”
Bürgerbegehren sind bei Bauleitplanungen, die Voraussetzung für den Krankenhaus-, Schul-, Kita- oder Wohnungsbau (wenn mindestens 30 Prozent der Wohnungen sozialer Wohnungsbau sind) oder zur Erzeugung regenerativer Energien sind, unzulässig. Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung.
Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, kann es u.U. rückwirkend auf alle Verfahren angewendet werden, die noch nicht abgeschlossen sind. Die WGH und ihre Unterstützer haben mit ihrem Widerspruch unser Bürgerbegehren in diesen Zustand zurückversetzt. Die Prüfung des Widerspruchs durch die Oberste Kommunalaufsichtsbehörde wird wahrscheinlich Monate in Anspruch nehmen. Das heißt, egal ob der Widerspruch letztendlich als begründet oder als unbegründet beurteilt wird, kann mit Hilfe des neuen Gesetzes unser (dann noch nicht abgeschlossenes) Bürgerbegehren zu Fall gebracht werden. Vorausgesetzt, das Gesetz tritt tatsächlich in naher Zukunft in Kraft. (Vertreter der SPD, der FDP und des SSW haben sich in den Medien gegen dieses Gesetz ausgesprochen. – Eine Volksinitiative gegen dieses Gesetz ist geplant.)
Die Frage liegt nahe: Lag der Zweck des Widerspruchs durch die WGH und ihrer Unterstützer darin, Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu gewinnen und das Verfahren zu verschleppen? Oder gab es mehr oder weniger berechtigte Kritik an der Zulässigkeitsentscheidung der Behörde? Wohin wir tendieren, dürfte jedem Leser klar sein.
04.09.2022
Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss Hohenfelde hat am 31.08.2022 getagt.
Viel ist nicht dabei herausgekommen.
Die unten erwähnte Arbeitsgruppe „Außenbereich (PV-Anlagen / Wirtschaftswege)“ (TO 6) hat sich noch nicht konstituiert und besteht zurzeit nur aus einem Mitglied der CDU, das aufgefordert wurde, sich seine weiteren Mitglieder zusammenzusuchen. Die WGH zeigte wenig Interesse an einer Kooperation und führte hier die Opposition ein wenig vor. Die WGH wies lediglich darauf hin, dass sich der Vertreter der Arbeitsgruppe „Außenbereich“ auch bürgerliche Mitwirkende ins Boot holen könne und lobte sich selbst für die schon funktionierende Arbeitsgruppe „Innenbereich“. Der Vertreter der Arbeitsgruppe „Außenbereich“ merkte an, dass es in dieser Konstellation ein sinnloses Unterfangen sei. Die Arbeitsgruppe würde die ganze Arbeit machen sollen und dann würde das Ergebnis von der WGH-Mehrheit ohnehin abgelehnt werden.
Die Arbeitsgruppe Feuerwehr konnte auch nicht allzu viel berichten, ein Fachplaner soll eingeschaltet werden und ein Angebot zur Machbarkeitsstudie liegt vor.
Zur Frage der Energiesicherheit (TO 7) hatten die Bauausschussmitglieder auch kein geeignetes Konzept parat und fühlten sich allein gelassen. Vorschläge reichten von Wärmehallen bis Dimmen oder Abschalten der Straßenbeleuchtung. Wie das aber rechtlich gehen soll, das war den Ausschussmitgliedern und dem anwesenden Bürgermeister auch unklar. Man einigte sich darauf, dass eine zentrale Lösung des Kreises oder des Landes favorisiert wird.
„Mitteilungen und Anfragen“ (T0 8) kamen überwiegend aus den Reihen der CDU. So fragte man die Preisentwicklung der geplanten Mehrzweckhalle an. Hier gab es nur ausweichende Antworten. So schätzte der Bürgermeister die Steigerung auf ca. 20% im Vergleich zum letzten September ein, konnte dies aber nicht konkretisieren, da noch nicht alle Daten und Angebote vorliegen. Trotz aller Unklarheiten konnte er berichten, dass das Fundament in der nächsten Woche (36. KW) gegossen wird.
Die CDU-Vertreter erkundigten sich auch nach dem Stand des Bürgerentscheids. Bürgermeister Stuke gab zur Auskunft, dass nach rechtskräftiger Zustimmung der Verwaltung eine Frist von 3 Monaten gilt.
Anm.: Er verhielt sich so, als sei diese Frist noch nicht angelaufen – die Realität ist eine andere, sie läuft seit dem 09.08.2022.
Nachtrag:
Hohenfelde hat jetzt seinen „Blaumilchkanal“!
Im Wohngebiet südlich der Dorfstraße, beginnend mit der Kirchenstraße, wurden Asphaltierungsarbeiten vorgenommen, die inzwischen mit dem Auftragen einer neuen Fahrbahndecke abgeschlossen sind. Das Kuriose ist, niemand weiß, wer diese Arbeiten in Auftrag gegeben hat. Es wurde berichtet, dass selbst Nachfragen bei den zuständigen Behörden keine Aufklärung gebracht hätten. So weit, so gut. Kann ja mal passieren. Jeder allerdings, der in letzter Zeit dort vorbeigekommen ist, konnte feststellen, dass diese neue Fahrbahndecke ganz und gar kein Glanzstück ist, sondern eher nach Hobby und Bastelstunde aussieht. Es sollen sogar ein Gullydeckel und eine andere Schachtabdeckung kurzerhand überteert worden sein …
29.08.2022
Öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses Hohenfelde
Termin: Mittwoch, 31.08.2022, um 19.30 Uhr
Ort: Hohenfelde – Feuerwehrgerätehaus
Punkt 6 der Tagesordnung beschäftigt sich mit einem „Zwischenstandsbericht der Arbeitsgruppe Außenbereich (PV-Anlagen / Wirtschaftswege)“.
Falls es tatsächlich um Photovoltaik-Anlagen geht, kann es sich nur um neue, andere oder generelle Projekte handeln, da für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen HOHENFELDE und HOHENFELDE-WEST bis zur Abstimmung durch den Bürgerentscheid keine weiteren Entscheidungen durch die Gemeindevertretung getroffen werden dürfen. Auch darf mit einer Durchführung nicht begonnen werden
(§ 16 f Abs. 5 KrO).
18.08.2022
Zur Erinnerung!
Die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 24.08.2022.
Geben Sie bitte Ihre Einwände, Kritikpunkte, Gegenargumente und Stellungnahmen schriftlich beim Amt Horst-Herzhorn, Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein) ab oder senden sie diese auf dem Postwege zu. Es besteht auch die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung die Einwände gegen das Vorhaben zur Niederschrift zu erklären.
Nach Ablauf der Frist, also ab dem 25.08.2022, darf die Gemeinde bis zur Abstimmung durch den Bürgerentscheid keine weiteren Entscheidungen zum Solarpark Hohenfelde mehr treffen oder mit deren Durchführung beginnen (§ 16 f Abs. 5 KrO).
14.08.2022
Zulässigkeitsentscheidung Bürgerbegehren „Solarpark Hohenfelde“
Das am 07.07.2022 beim Amt eingereichte Bürgerbegehren nach § 16g Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist für zulässig erklärt worden.
Die Gemeinde Hohenfelde wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde aufgefordert, die notwendigen Schritte für die Durchführung eines Bürgerentscheides gemäß § 16g i. V. m. § 10 GKAVO in die Wege zu leiten. Der Bürgerentscheid findet innerhalb von drei Monaten statt. Eine Fristverlängerung auf sechs Monate ist im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens möglich.
Die Abstimmungsfrage wurde wie folgt festgelegt:
„Soll die Gemeinde Hohenfelde alle Planungen und Planungsgrundlagen zum Bau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen „SOLARPARK HOHENFELDE“ (Aufstellungsbeschlüsse vom 30.09.2020 zum Bebauungsplan Nr. 10/ 6. Änderung zum Flächennutzungsplan) und „SOLARPARK HOHENFELDE-WEST“ (Aufstellungsbeschlüsse vom 16.06.2021 zum Bebauungsplan Nr. 11/ 8. Änderung zum Flächennutzungsplan) stoppen und nicht weiterverfolgen, und sollen infolge die genannten Aufstellungsbeschlüsse der Gemeindevertretung durch diesen Bürgerentscheid aufgehoben werden?“
04.08.2022
Protokoll der sitzung der GemeindeVertretung Hohenfelde vom 25.07.2022 zum Bürgerbegehren Solarpark
Am vergangenen Montag wurde das Sitzungsprotokoll im ALLRIS, dem Bürgerinformationssystem des Amtes Horst-Herzhorn, veröffentlicht. In der Anlage zur Tagesordnung befindet sich die „Erläuterung der Vertretungsberechtigten“ zum Bürgerbegehren Hohenfelde.
Die Gemeindevertretung hat sich entschlossen, ihre eigene Stellungnahme respektive die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse nicht bekannt zu geben.
26.07.2022
Sitzung der GemeindeVertretung Hohenfelde am 25.07.2022: Bürgerbegehren Solarpark
In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung haben wir unsere Erläuterungen zum Antrag abgeben können. Die Stellungnahme der Gemeinde zum Bürgerbegehren wird demnächst veröffentlicht.
Text unserer Stellungnahme und Erläuterungen.
23.07.2022
Erfolgreiche Unterschriftensammlung
– Stoppt den Solarpark Hohenfelde
Liebe Hohenfelder,
wir möchten Sie gerne über die Entwicklungen zum geplanten Solarpark Hohenfelde auf dem Laufenden halten:
Dank Ihrer Unterstützung konnten wir zwischenzeitlich der Aufsichtsbehörde zahlreiche Unterschriften zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids übergeben.
Zwei wichtige TERMINE:
Seit dem 21. Juli 2022 läuft die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit und endet mit Ablauf des 24.08.2022. Das heißt, in dieser Zeit können Sie Ihre Bedenken und Einwände gegen das geplante Projekt „Solarpark Hohenfelde“ vortragen.
Zitat aus der Bekanntmachung der Hohenfelder Gemeinde vom 08.07.2022:
„Während des oben genannten Beteiligungszeitraums können alle Interessierten Stellungnahmen zu den Entwürfen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Hohenfelde sowie den Begründungen dazu abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich an das Amt Horst-Herzhorn, Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein) zu senden oder hier nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift zu erklären.“
Am kommenden Montag, dem 25.07.2022, um 19.30 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus Hohenfelde eine Dringlichkeits-Sitzung der Gemeindevertretung zum Bürgerbegehren „Solarpark Hohenfelde“ statt.
Für Informationen, Hintergründe und Argumente, die die geplanten Solarfreiflächen-Projekte betreffen, nehmen Sie gerne telefonisch oder per Email Kontakt zu uns auf oder informieren Sie sich auf unserer Internetseite.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung!
JA zum STOP
aller Planungen des Solarparks Hohenfelde!
12.07.2022
Bekanntmachung der Gemeinde Hohenfelde: Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bekanntmachung wurde mit Datum vom 08.07.2022 veröffentlicht. Am 04.07.2022 hat das Amt Horst-Herzhorn die Dokumente zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 online gestellt (Fläche Thamling). Das bedeutet, dass am 13.07.2022 die Bekanntmachung auch in der „Holsteiner Allgemeinen“ erfolgen wird und die Frist zur Beteiligung der Öffentlichkeit am 21.07.2022 beginnt und mit Ablauf des 24.08.2022 endet: „Während des oben genannten Beteiligungszeitraums können alle Interessierten Stellungnahmen zu den Entwürfen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Hohenfelde sowie den Begründungen dazu abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich an das Amt Horst-Herzhorn, Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein) zu senden oder hier nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift zu erklären. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.“ (Bekanntmachg_O_A_FNP_VI_A_nd_BP_10.pdf)
Die Bekanntmachung des Amtes für die Gemeinde Hohenfelde scheint uns recht parteiisch, nämlich PRO Solarpark zu sein, wenn man z.B. auf Seite 3 liest:
„Es werden Aussagen getroffen über die Gründung der baulichen Anlagen und die Versiegelung des Bodens sowie die Erholung des Bodens aufgrund Nutzungsänderung“ (obwohl sogar im Fazit des Büros Brockmöller steht: „Für das Kleinklima im Bereich des Solarparks sind die Auswirkungen jedoch kaum bedeutend, auch wenn sich unter den Modultischen andere klimatische Verhältnisse durch die Verschattung ergeben.“) oder
„Es werden Aussagen getroffen über die eher geringe Auswirkung auf das örtliche Klima sowie auf die besondere Wirkung auf das globale Klima.“ Selbst das Büro Brockmüller stellt in seinem Fazit fest: „Allerdings wird sich der Verzicht auf diese einzelne Anlage nicht messbar auf die Klimaerwärmung auswirken.“
26.06.2022
Eindrücke von der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.06.2022
– Eine Dorfposse mit zweifelhaftem Ausgang.
Im ersten Teil der Einwohnerfragestunde klärten wir darüber auf, dass die Dokumente zu den TO-Punkten 7 und 8 zur PV-Freiflächenanlage, die zur Abstimmung gebracht werden sollten, nicht dem neuesten Stand entsprächen. Genauer gesagt, befinden sich im Allris-Zugang des Amtes Horst-Herzhorn Dokumente vom Planungsbüro Brockmöller zum FNP 6. Änd. / BP 10 Entwurf mit Stand vom 11.05.2022. Auf der Internetseite des Planungsbüros gab es allerdings zu diesem Zeitpunkt einen aktuelleren Stand der genannten Dokumente, nämlich vom 15.05.2022 mit Änderungen bzw. Ergänzungen. Der Bürgermeister reagierte gereizt, indem er von der Fragwürdigkeit „irgendwelcher Internetseiten“ sprach. Auf der Info-Veranstaltung mit dem Planer Herrn Brockmöller und der Betreiberfirma Actensys GmbH aus Bayern wurde diese Quelle allerdings als Referenz angegeben. Willkommen im digitalen Zeitalter!
Es gab viel Hin und Her bei der WGH über die Datensachlage. Herr Passig (WGH) trumpfte sogar mit Dokumenten vom 17.06. auf, übersah dabei allerdings die Jahreszahl, nämlich 2021. Schließlich kam der Bürgermeister zu dem Schluss, einfach die Dokumente des älteren Datums zu nehmen, darüber abzustimmen und sie auszulegen – ohne Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse aus den Stellungnahmen. Sollen wir jetzt dankbar sein, dass nicht noch ältere Dokumente ausgelegt werden, mit Stand von vor ein paar Monaten oder irgendeinem beliebigen Datum?
Zum Eklat kam es im zweiten Teil der Einwohnerfragestunde.
Wir wollten wissen, wie sich die WGH zu den Einwänden der Behörden und beteiligten Organisationen verhält. Werden die Stellungnahmen einfach ignoriert?
Wie man hört, gibt es außerdem Bestrebungen noch weiterer Landwirte. Wie wird damit umgegangen werden? Wird denen dann auch stattgegeben und soll im Sinne der WGH die ganze Landschaft um uns herum zugedeckelt werden?
Wir gaben zu bedenken, dass mit einer solchen Zerstörung der Natur die Attraktivität des Ortes gegen Null gehe. Es gebe dann keinen Neuzuzug mehr, sondern eher das Gegenteil, nämlich Abwanderung.
Es ging im weiteren Verlauf um die Frage des Verlustes an Lebensqualität.
Fanden die Mitglieder der WGH bisher keine Antworten auf die vielen Fragen, ergriff Herr Passig (WGH) zu diesem Thema das Wort und hielt dagegen, dass die WGH sich um das Gemeinwohl kümmere.
Weiter ging es mit einer Belehrung seitens Herrn Passig, dass in Deutschland Meinungsfreiheit bestehe. Er habe seine Meinung und wir hätten unsere Meinung. Es sei uns nicht gestattet, gegen seine Meinung zu argumentieren. Er unterstellte zudem in diesem Zusammenhang, dass wir auf dieser Internetseite nur mit Unterstellungen arbeiten würden.
Da bislang aber keinerlei Argumente seitens der WGH zu ihrer Meinung geliefert worden waren, fragte ein Bürger nach, was sich denn die Gemeinde vom Solarpark verspreche. Welche finanziellen Vorteile sie dabei sehe. Es endete damit, dass Herr Passig völlig ungehalten beantragte, einen oder mehrere Bürger (das wurde nicht ganz klar) von der Sitzung auszuschließen und aus dem Sitzungsraum zu verweisen. Der sichtlich angefressene Bürgermeister kam dem tendenziell nach, indem er kurzerhand die Sitzung für geschlossen erklärte.
13.06.2022
Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfelde am 22.06.2022 – Tagesordnung
Die Tagesordnung ist zwischenzeitlich veröffentlicht. Wie vermutet, betreffen die Tagesordnungspunkte 6, 7, 8 die geplante Änderung des Flächennutzungsplans sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der geplanten Photovoltaikanlage Hohenfelde (Flächen Thamling). Die Gemeindevertreter stimmen hierbei über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ab. (Anzumerken ist, dass die Dokumente zu den TO-Punkten 7 und 8 inzwischen teilweise veraltet sind.)
Weitere Themen betreffen die Mängel des Feuerwehrhauses und die erwarteten Kostensteigerungen für den Neubau des Mehrzwecksaals.
11.06.2022
Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfelde am 22.06.2022
Die routinemäßige Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfelde findet am Mittwoch, dem 22.06.2022, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Hohenfelde (Stand 11.06.2022) statt. Die Tagungsordnungspunkte liegen aktuell noch nicht vor, doch ist davon auszugehen, dass sie die geplante Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (Flächen Thamling, Bpl.10, Änderung Fnp. 8), hier: Entwurf und Auslegungsbeschlüsse sowie Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen, umfassen. Eine erneute Abstimmung war notwendig geworden, weil die SH-Netz AG ihre Stellungnahme mit weiteren Auflagen und Einschränkungen für den Betreiber abgegeben hat (s.u.). Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Hohenfelde hat mit seiner Zustimmung am 08.06.2022 den Weg für die erneute Abstimmung in der Gemeindevertretung ohne weitere Beratung freigemacht.
11.06.2022
Wir danken den Dauenhofern, Glindesmoorern und Hohenfeldern für ihre Solidarität.
02.06.2022
Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde muss am 8.6.2022 den Auslegungsbeschluss erneut prüfen.
Aufgrund einer Stellungnahme der Schleswig-Holstein Netz AG (S.75 – S.79) ist es erforderlich, dass die Begründung zum Bebauungsplanentwurf entsprechend angepasst wird: „Da der Bebauungsplanentwurf in der von der Gemeindevertretung am 02.05.2022 gebilligten Fassung keine Rechtskraft erlangen kann, ist es notwendig, einen neuen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf der Grundlage der aktualisierten Planunterlagen zu fassen, bevor auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird.“
Darüber wird in der Sitzung am 08.06.2022 befunden.
24.05.2022
Offener Brief an den Hohenfelder Bürgermeister Stuke und die WGH
12.05.2022
Aus aktuellem Anlass:
Hier können Sie noch einmal die Einwände und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Reaktionen des Planungsbüros nachlesen. Da das Planungsbüro es versäumt hat, die Stellungnahme des BUND anzufordern bzw. zu veröffentlichen, gibt es hier die Einschätzung zum nördlichen Teil (Rethwisch) des geplanten gemeindeübergreifenden Solarparks mit einem Exkurs Hohenfelde (u.a. Pkt. 1.2).
Für Interessierte – nur am Rande:
das Ortsentwicklungskonzept Hohenfelde. Interessante Punkte für den westlichen Hohenfelder Bereich: S. 44 mögliche Verlegung der Feuerwehr nach Niederreihe, S. 52 Gewerbeentwicklung an der A23, Karte Maßnahmenplan Hohenfelde inkl. Niederreihe.
08.05.2022
Das Bürgerbegehren „Kein Solarpark Hohenfelde im Ortsteil Niederreihe“ startet
Nachdem die Kommunalaufsichtsbehörde die Zulässigkeitsvoraussetzungen bestätigt hat, ist das Bürgerbegehren gemäß §16g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht worden. Das bedeutet, dass zunächst genügend Unterstützerunterschriften zu der Fragestellung
„Soll die Gemeinde Hohenfelde alle Planungen und Planungsgrundlagen zum Bau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen „SOLARPARK HOHENFELDE“ (Aufstellungsbeschlüsse vom 30.09.2020 zum B-Plan Nr. 10/6. Änderung zum F-Plan) und „SOLARPARK HOHENFELDE-WEST“ (Aufstellungsbeschlüsse vom 16.06.2021 zum B-Plan Nr. 11/8. Änderung zum F-Plan) stoppen und nicht weiterverfolgen, und sollen infolge die genannten Aufstellungsbeschlüsse der Gemeindevertretung aufgehoben werden?“
gesammelt werden müssen. Wenn Sie nicht wollen, dass ca. 87 ha ökologisch wertvolle Fläche, das entspricht der Größe von insgesamt 122 Fußballfeldern, beidseitig der Autobahn „überdeckelt“ werden, unterstützen Sie das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens mit Ihrer Unterschrift. Ausführliche Informationen zu dem geplanten Projekt erhalten Sie auf dieser Internetseite und in kompakter Form auf unserem Info-Flyer.
Für Ihre Unterschrift gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie schreiben uns eine Email oder rufen uns an, damit wir einen Termin vereinbaren können, an dem wir bei Ihnen oder Sie bei uns vorbeikommen.
Oder Sie laden sich das Unterschriftenblatt hier herunter. Sie können das Original mit Ihrer Unterschrift dann bequem bei uns einwerfen oder uns per Post zuschicken. (Kopien als Email oder Fax sind nicht zulässig.)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
25.04.2022
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfelde am 02.05.2022
Wiederum relativ kurzfristig wurde eine Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfelde für Montag, den 02.05.2022, um 19.30 Uhr Aula, Jacob-Struve-Schule, Heisterender Weg 19, 25358 Horst anberaumt. Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 betreffen die geplante Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (Fläche Thamling), hier: Entwurf und Auslegungsbeschlüsse (TO 8,TO 9) sowie Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen (TO 10).
25.04.2022
Planungsbüro Brockmöller legt weitere Dokumente für den Bebauungsplan 11 (Hohenfelde-West) vor
Für das Areal des Bebauungsplans 11 (Fläche Gaden) hat das Planungsbüro drei neue Dateien auf seine Homepage gestellt. Folgendes ist uns sofort aufgefallen: In der Begründung zum Bebauungsplan 11 und der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans 8 werden jeweils die vom Planungsbüro postulierten Guthaben der Kompensationsflächen aus Bebauungsplan 10 (Fläche Thamling) jetzt eingerechnet und somit behält man sogar noch 20ha Guthaben für künftige Projekte. Der Verlust von klimasensitivem Moorboden und Freisetzung großer Mengen an C02 durch die geplante Trockenlegung sowie die Zerstörung dieses Biotops werden vom Planungsbüro einfach weggerechnet. Gut für den Investor Actensys GmbH. Ferner erscheinen uns diese Dokumente zum Teil mit der „heißen Nadel“ gestrickt, da sie diverse Fehler aufweisen. Zusätzlich hat das Planungsbüro ein weiteres Gefälligkeitsgutachten von C. Krummel (Jägerschaft Wesermünde-Bremerhaven) zum Artenschutz eingestellt. Dieses Dokument ist wieder in weiten Teilen gleichlautend mit den Gutachten für Krempe, Hohenfelde (Fläche Thamling) etc., aber zumindest die Abbildungen unterscheiden sich.
23.04.2022
„Es ist alles unausgegoren und man muss sich irgendwie behelfen!“
Zitat Herr Brockmöller vom Planungsbüro des Investors auf der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 04.04.2022
Diese Aussage tätigte Herr Brockmöller als Antwort auf die schriftliche Forderung des Kreisbauamtes, den Abstand zwischen den Modulen so anzulegen, dass zwecks Entwicklung der Artenvielfalt der über den Tag besonnte Streifen zwischen den Modulreihen immer mindestens 3 m betragen soll. Dies wird von Herrn Brockmöller abgelehnt, da auf diese Weise keine Optimierung der Energieausbeute zu erreichen wäre. Man könne die Flächen der Gräben, Wettern und Grünstreifen ja stattdessen zusammenrechnen und den vom Amt geforderten 3 m unverschatteten Bereichen gegenüberstellen. Das sei dann Grün genug – Pi mal Daumen. Man müsse sich eben zu behelfen wissen.
Die Trickserei mit den Gräben und Wettern spielt auch dort eine tragende Rolle, wo es um die bandartige Struktur des geplanten Solarparks mit einer Gesamtlänge von 1250m geht. Solaranlagen sollen laut LEP 1000m Länge nicht überschreiten (Anmahnung des Kreisbauamtes). Wie man diese Vorgabe umgehen könne, erklärt uns Herr Brockmöller so: Die vorher genannten Gräben etc. könne man ja als Unterbrechung der bandartigen Struktur auslegen. Dann ginge das schon.
Die Autobahn GmbH insistiert, dass der 40 m Abstandsstreifen entlang der A23 eingehalten werden muss. Herrn Brockmöllers Vorstellungen gehen dahin, dass dieser Grünstreifen, wenn er denn unbedingt sein muss, mit in die Kompensationsfläche eingerechnet wird, zusammen mit den Gräben, Wettern, Flächen um die Freileitungsmasten und die Flächen oberhalb der Gasleitungen. Einwände zu dieser Anrechnung seitens der Sielverbände seien laut Herrn Brockmöller nicht zu erwarten. Man wird sehen!
Hatte Herr Brockmöller in seiner Planung noch im Februar 2022 eine Kompensations-und Ausgleichsfläche von 68.847qm allein für das Teilstück „Solarpark Hohenfelde“ (Bauplan 10) des geplanten Mega-Solarparks ausgerechnet, so überraschte er mit einem neuen Ergebnis seiner Berechnungen. Statt der bisher angekündigten Ökokontomaßnahme im Umfang von 67.027 qm im Bereich der Gemeinde Kleve erzielte er nach seinen neuesten Erkenntnissen einen Überschuss von 22.500 qm, anrechenbar auf weitere Solarparkprojekte. Aus einem Defizit wurde somit kurzerhand ein Guthaben. Grundlage ist ein überarbeiteter Beratungserlass der Landesregierung aus 2021 mit Empfehlungen, die Herr Brockmöller großzügig zu Gunsten der Betreiberfirma interpretiert hat. Zitat zur Berechnung: „Was habe ich eigentlich genommen? Weil mir der eine Wert zu niedrig war und der andere zu hoch, habe ich gesagt, ich nehme die Mitte.“ Wir finden seine Sicht der Dinge dann doch etwas gewagt. Die Berechnungen sind fehlerhaft.
Frau Gaudlitz von der Hohenfelder CDU bat um Aufklärung zu verschiedenen Punkten und mahnte an, dass eine Stellungnahme des BUND zum Solarpark Hohenfelde nicht abgebildet wurde, obwohl in der Abwägung zum (gemeindeübergreifenden) Solarpark Rethwisch ein „Exkurs: Solarpark Hohenfelde“ existiert.
31.03.2022
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Hohenfelde am 04.04.2022
Kurzfristig wurde eine Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses für Montag, den 04.04.2022, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Amtes Horst-Herzhorn anberaumt. Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 betreffen die geplante Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage, hier: Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen. Herr Brockmöller vom Planungsbüro wird erwartet.
31.03.2022
„NATÜRLICHER KLIMASCHUTZ“ – ein Vier-Milliarden-Euro-Aktionsprogramm
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat am 29.03.2022 Eckpunkte für ein Vier-Milliarden-Euro-Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ vorgestellt. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Moorböden. Rund 92 Prozent der Moorflächen sind derzeit trockengelegt und werden landwirtschaftlich genutzt. Dadurch werden Treibhausgase freigesetzt – ca. 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen! Um zu verhindern, dass so viel CO₂ aus den trockenen Moorböden entweicht, muss der Wasserstand wieder angehoben werden. Durch diese Wiedervernässung können die Moore erneut CO₂ binden. Weitere Punkte des Programms sind: Renaturierung der Auen, Schutz von Wäldern, Böden, Gewässern und Meeren.
Zitat Spiegel: Doch Lemke wies auch darauf hin, dass der Schutz der Moore ein »heftiges Spannungsfeld« betreffe. So würde zum Beispiel die geplante Küstenautobahn A20 zu einem beträchtlichen Teil durch Moorgebiete führen. »Wünschenswert wäre es, für den Straßenbau keine Moore mehr in Anspruch zu nehmen«, sagte die Ministerin.
30.03.2022
die Gemeindevertretung hat am 23.03.2022 getagt
… und schon zum zweiten Mal wurden die Punkte zum Solarpark Hohenfelde ohne vorherige Ankündigung von der Tagesordnung genommen. Als Grund nannte Bürgermeister Stuke einen von der CDU gestellten Antrag auf Vertagung, damit die Punkte und Stellungnahmen vorab in der nächsten Sitzung des Bauausschusses diskutiert werden können. Als Gast soll Herr Brockmöller vom Planungsbüro der Betreibergesellschaft geladen werden. Dies kann man als einseitige Einflussnahme auffassen. Man könnte ja auch jemanden vom Innenministerium Landesplanung, vom Kreisbauamt, den Siel- und Deichverbänden, der Autobahn GmbH, dem Landesamt für Denkmalspflege und dem NABU dazu einladen, die allesamt Bedenken am Projekt geäußert haben.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind schon seit November 2021 im Internet veröffentlicht und hätten in der Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 12.01.2022 diskutiert werden können. Schön wäre es, noch vor den Wahlen zu erfahren, wie sich die CDU-Hohenfelde zu dem Projekt verhält.
20.03.2022
Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfelde am Mittwoch, dem 23.03.2022, um 19.30 Uhr in der Aula der JaCob-Struve-Schule in Horst
Am Mittwoch, dem 23.3.2022 geht es wieder um den von zwei Landwirten mit vielfacher Unterstützung der Gemeindevertretung angestrebten Solarpark in Hohenfelde. Konkreter gesagt, es sollen die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange „geprüft“ werden. Anschließend: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan Nr. 10.
(https://www.amt-horst-herzhorn.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3409
https://www.amt-horst-herzhorn.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3408)
Seitens der angefragten Stellen wurde viel Kritik am Solarpark-Projekt vorgebracht, nachzulesen in der „Behandlung der Stellungnahmen“ durch das Planungsbüro Brockmöller.
Es bleibt zu hoffen, dass die Gemeindevertreter klug genug sind, dem Ausverkauf der Landschaft in und um Hohenfelde nicht zuzustimmen.
Scheinbare Argumente wie „Energiewende“, „Klimaschutz“, „Vorgaben des Landes“ und „Situation, bedingt durch den Krieg in der Ukraine“ können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier doch nur um das schnöde Profitinteresse der Actensys GmbH und der beiden Landbesitzer geht. Mag in anderen Fällen eine PV-Freiflächenanlage auf minderwertigem Boden sinnvoll erscheinen, ist hier in Hohenfelde die Situation eine ganz andere: NATURSCHUTZ IST KLIMASCHUTZ. Der betreffende Boden in der Niederung Hohenfelde-Niederreihe ist feuchter Moorboden, ist „klimasensitiver Boden“, z.T. Pufferzone für einen Biotop-Schwerpunkt und mit dem Bereich der Kremper Au Teil einer Biotop-Verbundachse.
Ein vom Land gefördertes Projekt der Wiedervernässung von Moorböden statt massiver Drainagen und Solar würde der Klimaerwärmung schnell und effektiv entgegenwirken.
Schleswig-Holstein ist eines der moorreichsten Bundesländer. Werden die Moorböden entwässert, emittieren sie einen beträchtlichen Anteil an klimaschädlichem Treibhausgas, in SH für 2017 mehr als 14 Prozent. Auf der anderen Seite sind intakte, auch wiedervernässte Moore die effektivsten Kohlenstoffspeicher überhaupt. Ein Hektar nasser Moorboden kann bis zu 6mal so viel Kohlenstoff speichern wie ein Hektar Wald.
– Quelle: https://www.shz.de/34322492 ©2022
Und dabei fällt sogar noch was für die Landwirte ab.
Es stellt sich somit die Frage, ob es den Vertretern der Gemeinde völlig egal ist, in welchem Zustand sie die Umwelt den nächsten Generationen hinterlassen wollen. Wie heißt es so schön: „Geld kann man nicht essen“.
Sinnvolle Nutzung, Wiedervernässung, das sind Themen, die schon im Landschaftsplan Hohenfelde gefordert, aber von der Gemeindevertretung nie umgesetzt wurden!
14.03.2022
Neue Lage
Durch das Kriegsgeschehen in Europa hat sich auch die Energielage für Deutschland drastisch verändert. Eine neue Ausrichtung drängt auf den schnellstmöglichen Ausstieg aus fossilen Energien hin zum Ausbau erneuerbarer, unabhängiger Energien und einem sofortigen Netzausbau. Besonders die Bundesländer, die sich bisher weggeduckt haben, können sich jetzt nicht mehr herausreden.
Für uns stellt sich die Situation so dar:
- Schleswig-Holstein hat das von der Bundesregierung geforderte Ausbauziel von 2% der Landesfläche für Windkraft bereits erreicht. Aber es fehlen die entsprechenden Stromtrassen in Richtung Süden, damit endlich der hier produzierte Strom abfließen kann und die Anlagen nicht mehr abgeregelt werden müssen. Der Bau der Strom-Autobahnen wurde bisher von den anderen Bundesländern blockiert. Dieser Umstand hat den Strompreis für die Schleswig-Holsteiner im Bundesvergleich unverhältnismäßig in die Höhe getrieben.
- Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Ministerpräsident Daniel Günther setzen verstärkt auf Windenergie aus Schleswig-Holstein und stimmten vergangene Woche überein, die Windkraft an Land dadurch auszubauen, dass bestehende alte Anlagen durch leistungsfähige neue ersetzt würden, das sogenannte Repowering, das wir zur Zeit schon bei den Windkraftanlagen zwischen Steinburg und Grönland erleben, also in unserer unmittelbaren Nachbarschaft.
Warum ist es vernünftiger, bei der beschleunigten Energiewende auf Windkraft anstatt auf Solarenergie von PV-Freiflächenanlagen zu setzen?
- Die Windkraft bietet im Vergleich zur Solarenergie weitaus höhere CO2-Einsparungen.
CO2-Emissionen bei Photovoltaik: 50,0g CO2eq/kWh –
bei Wind Onshore: 17,7g CO2eq/kWh – bei Wind Offshore: 5,0g CO2eq/kWh - Eine Windkraftanlage hat bereits nach ca. 3 Monaten so viel Energie produziert wie zu ihrer Herstellung aufgewendet wurde. Bei Photovoltaik beträgt diese Zeit ca. 2 Jahre.
- Deutschland ist einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Windkraftanlagen und sichert tausende direkte und indirekte Arbeitsplätze. In diesen Zeiten ist eine Wertschöpfung im eigenen Land, also in Deutschland, umso wichtiger. Die größten und wichtigsten Solarmodulhersteller der Welt hingegen sitzen in China. Eine Bevorzugung von Solarmodulen aus chinesischen Produktionsstätten wäre aus vielerlei Gründen derzeit sehr unklug.
- Brisanter lokaler Konflikt: die geplante Bahnstrecke Horst – Lägerdorf
Das Land Schleswig-Holstein plant ab 2027 eine Streckenverkürzung der Bahnlinie Elmshorn – Horst – Itzehoe. Das bedeutet konkret, dass der Neubau einer Bahnstrecke zwischen Horst und Lägerdorf realisiert werden soll. Streckenverlauf: direkt entlang der A23, also mitten durch das Gebiet des geplanten Solarparks Hohenfelde-Niederreihe. Auf Grund der Planungshoheit des Landes Schleswig-Holstein könnte es passieren, dass ab 2027 ein inzwischen realisierter Solarpark wieder abgeräumt werden muss. - Übrigens: Wie heißt es so schön? Solar gehört aufs Dach!
Der Plan des gemeindlichen Mehrzwecksaals in Hohenfelde lässt keine PV-Paneele auf dem Dach erkennen. Was ist los?
o9.02.2022
Jetzt wird es richtig spannend!
Die Holsteiner Allgemeine berichtet heute unter dem Titel „Elmshorn–Itzehoe: Land will Abkürzung für Züge an A23″, dass im „Landesweiten Nahverkehrsplan bis 2027“ eine neue Trasse für den Regionalexpress-Verkehr zwischen Elmshorn und Itzehoe projektiert wurde. Die Streckenführung verläuft laut Plan zwischen Horst und Lägerdorf direkt entlang der Autobahn A23 und macht somit den Neubau von 16 Kilometern Schienen notwendig. Die Strecke von Elmshorn nach Itzehoe soll dadurch von 34 auf 24 Kilometer und die Fahrtzeit von 22 auf 12 Minuten verkürzt werden. Realisation soll 2027 sein.
Wo bleibt denn da der Solarpark? Hat es sich ausgeplant und rückt Westerland jetzt näher? Wir sind gespannt, wie es weitergeht und was man sich sonst noch so für uns überlegt.


Quelle: Landesweiter Nahverkehrsplan Schleswig-Holstein 2022-2027
o3.02.2022
Auszüge aus der SHZ vom 01./02.02.2022:
Die von den Branchenverbänden der Erneuerbaren auf ihrem Neujahrsempfang an die Landesregierung gestellten Forderungen lassen bei gleich vier Naturschutzverbänden „die Alarmglocken schrillen“. So heißt es in einem gemeinsamen Protest, den Nabu, BUND, der Landesnaturschutzverband und der Bundesverband Beruflicher Naturschutz veröffentlicht haben.
Die Organisationen stören sich an dem Appell, statt bisher zwei, mehr als drei Prozent der Landesfläche für Windräder auszuweisen, Einschränkungen für Freiflächen-Photovoltaik fallen zu lassen und Biogasanlagen auszubauen.
„Das hört sich an, als ob da eine Dampfwalze ankommt“, moniert Carl-Heinz Christiansen, Sprecher des Arbeitskreises Energiewende beim BUND. „Gerade die vielen Vogelzüge durch Schleswig-Holstein kann man nicht unberücksichtigt lassen.“
Besonders reibt er sich am Vorstoß von Lobbyisten, Schleswig-Holstein solle umso mehr Windräder aufstellen, damit andere Bundesländer unter dem von der Berliner Ampel angestrebten Zwei-Prozent-Anteil ihrer Fläche bleiben könnten.
Fritz Heydemann, Vize des Nabu, findet das Verlangen nach „drei Prozent plus“ für Windkraft „geradezu ungehörig“.
Den Anspruch, für Solarparks keine Bereiche auszuschließen, geißeln die vier Verbände als „maßlos“ und „Plädoyer für Wildwuchs“.
(Vgl. Presse)
14.01.2022
Veranstaltung am 12.01.2022 – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 12.01.2022 in Anwesenheit eines Vertreters der Actensys GmbH aus Bayern und Herrn Brockmöller vom Planungsbüro Brockmöller, Hamburg statt.
Die Vorstellung des Projektes „Solarpark Hohenfelde“ wurde durch Herrn Brockmöller vorgenommen. Leider vergaß er dabei, die Größe des Areals zu benennen, die erst im Anschluss und auf Nachfrage vom Vertreter des Investors mit 87 ha inklusive der 12 ha, die von Rethwisch beigesteuert werden, beziffert wurde. Bislang wurde dieses Ausmaß von Gemeindevertretern bestritten, in Frage gestellt oder verschwiegen.
Es wurden im weiteren Verlauf Bilder zu den bestehenden Solarparks Neuenbrook I und II (von Actensys errichtet) gezeigt, damit alle wissen, worum es eigentlich geht. Dies führte zu einiger Verwirrung bzw. Belustigung bei den Anwesenden. Fotos zeigten ein still vor sich hin fließendes Gewässer mit grüner Wiese und am Horizont einen schmalen hellen Streif, der den Solarpark darstellen sollte. Es folgten weitere Fotos dieser Art mit viel grüner Wiese. Eine Anmerkung: Wir alle kennen die beiden Solarparks in Neuenbrook. Wir wissen, wo sie liegen und wie ihr Anblick uns jedes Mal schockiert, wenn wir vorbei fahren.
Ein weiteres Kuriosum ist, dass der Landwirt/Verpächter, dessen Hofstelle mit der Kremper Au abschließt, eine neue Sichtschutzhecke entlang der Au bekommen soll, damit er das Elend, für das er verantwortlich ist und wofür er Geld erhält, nicht mit ansehen muss.
Dafür wurde ein direkt an der Au gelegenes Wohnhaus seit anderthalb Jahren völlig ignoriert und taucht auch im Blendgutachten nicht auf. Herr Brockmöller fand den Schutz durch die auf dem Grundstück stehenden Bäume ausreichend und Blendwirkungen gebe es nicht. Die Anwohner hätten doch die Möglichkeit, nach Westen zu schauen. Da sind ja keine Solarpaneele. Die Frage des Anwohners nach Mindestabständen wurde dahingehend beantwortet, dass es gesetzlich dafür keine Vorgaben gibt.
Von Herrn Brockmöller haben wir weiterhin erfahren, dass das in Frage stehende Feuchtgrünland (Moorboden) entwässert wird. Haben wir uns vielleicht verhört? Die CO2-Freisetzung aus diesem wertvollen Boden wäre klimatechnisch ein echter GAU.
Noch so viel:
- Für die Rehe, die dann wegen des Zauns ausgesperrt wären, tut es den beiden Herren leid.
- Eine Bestandsaufnahme der Flora und Fauna tut nicht Not.
- Eine Prüfung alternativer Standorte wird es nicht geben, obwohl es vom Innenministerium Landesplanung SH in seiner Stellungnahme angemahnt wird.
- Eine finanzielle Bürgerbeteiligung („Bürgerpark“) wird es nicht geben.
- Eine Gewerbesteuer fließt erst nach frühestens 4 bis 5 Jahren. Es kann aber durchaus länger dauern.
Die Diskussion wurde von Seiten Herrn Brockmöller recht aggressiv geführt, so dass er des öfteren vom Vertreter der Actensys zurückgehalten werden musste.
Eine öffentliche Grundsatzdebatte mit den Gemeindevertretern zum Thema „Solarpark Hohenfelde“ war offenbar nicht gewünscht und fand nicht statt.
10.01.2022
Hohenfelde – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung FNP VI Änderung + BP 11
Am Mittwoch, dem 12.01.2022 um 19.30 Uhr in der Aula der Jacob-Struve-Schule, Heisterender Weg 19, 25358 Horst (Holst.) findet eine Informationsveranstaltung der Gemeinde Hohenfelde statt. Geladen ist auch das Planungsbüro Brockmöller, eventuell nimmt auch der Investor Actensys GmbH an der Veranstaltung teil. Eine persönliche Anmerkung: Die öffentliche Bekanntgabe und Information zu dieser Veranstaltung seitens der Gemeinde war mangelhaft und intransparent!
29.12.2021
Mit einem Bericht informiert das Umweltministerium darüber, wie es um die Artenvielfalt im Land steht.
„Das Artensterben und der fortschreitende Verlust natürlicher Lebensräume stellt ebenso wie der Klimawandel eine der großen aktuellen Herausforderungen auch für unser Land dar“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht zur Vorstellung des Berichts.
Mit der erst kürzlich verabschiedeten Biodiversitäts-Strategie „Kurs Natur 2030“ will das Land gegensteuern. Ein Zitat aus diesem Bericht zum Klimaschutz: „Insbesondere Moore, Moorwälder, Sümpfe, nasses bis feuchtes Grünland, aber auch mineralisches Dauergrünland und naturnahe Wälder sowie Salzwiesen, Seegraswiesen und die Meere stellen große Kohlenstoffdepots dar und dienen damit als Senke für das Treibhausgas CO2. “
22.11.2021
Das Planungsbüro hat die Begründungen der Bebauungspläne für den Solarpark Hohenfelde und den Solarpark Rethwisch Überarbeitet
Die Begründungen für den Bebauungsplan 10 der Gemeinde Hohenfelde und für den Bebauungsplan 6 der Gemeinde Rethwisch sind mit Stand 22.11.2021 vom Planungsbüro Brockmöller überarbeitet worden. Der aktuelle Stand für Hohenfelde findet sich hier, der aktuelle Stand für Rethwisch hier.
20.11.2021
ABWÄGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN TÖB-BETEILIGUNG GEM. § 4 (1) BAUGB FÜR DIE GEMEINDEN HOHENFELDE UND RETHWISCH LIEGEN VOR
Das Planungsbüro Brockmöller hat unter dem Titel „Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vom 05.07.2021 bis zum 13.08.2021 sowie aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB“ die jeweiligen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und öffentlicher Verbände für die Gemeinde Hohenfelde zusammengetragen. Auch für das geplante Vorhaben der Gemeinde Rethwisch, das im direkten Zusammenhang mit dem gemeindeübergreifenden Hohenfelder Projekt steht, liegt ein Dokument mit gleichlautendem Titel vor. Ferner hat obengenanntes Planungsbüro eine weitere Anlage hinzugefügt: Bestandsaufnahme Biotopkartierung
04.11.2021
POTENTIAL- UND VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE PHOTOVOLTAIK DER GEMEINDE HERZHORN
Die Gemeindevertretung Herzhorn beschäftigt sich in der heutigen Sitzung mit einer von ihr beauftragten Potenzial- und Verträglichkeitsstudie, um bei möglichen Anfragen zu Photovoltaikflächen die Auswirkung und Verträglichkeit beurteilen zu können. Diese Studie geht detailliert auf die aktuellen Rahmenbedingungen zum Bau eines Solarparks ein und ist aus diesem Grund sehr informativ.
29.10.2021
Das Handbuch Klimaschutz für Schleswig-Holstein ist erschienen
Dieses Handbuch wurde von „Mehr Demokratie Schleswig-Holstein“ und der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein herausgegeben und soll unter anderem zur Vorbereitung eines Bürgerrats im von Landwirtschaft und Erneuerbaren Energien geprägten Bundesland dienen. Das komplette Handbuch, samt der Anhänge und Präsentationen, kann auf der oben verlinkten Seite heruntergeladen oder in gedruckter Form bestellt werden.
20.10.2021
VEREINBARUNG VON BUND UND LÄNDERN: SCHUTZ DER MOORE ALS „ZIELVEREINBARUNG“
Über 6% der CO2-Emissionen in Deutschland stammen aus entwässerten Moorböden. Bund und Länder haben nun zum besseren Schutz der Moore eine Vereinbarung unterzeichnet.
„Nach Jahrhunderten des Verlustes von Mooren kommt jetzt das Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus“, sagt Umweltministerin Schulze. Moore speichern Kohlenstoff und reduzieren die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre und Hitze. (Tagesschau)
20.10.2021
BERICHT DER LANDESREGIERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN zum Thema
„LANDESSTRATEGIE ZUR SICHERUNG DER BIOLOGISCHEN VIELFALT“
Dem jetzt veröffentlichten Papier zufolge befindet sich die biologische Vielfalt in Schleswig-Holstein in keinem guten Zustand – bis auf einige regionale Ausnahmen wie z.B. die Artenschutzprojekte von Seeadler, Fischotter u.a.
„Schleswig-Holstein ist wie kein anderes Bundesland durch Wasser geprägt: Küstenlebensräume der Nord- und Ostsee sowie Moore formen ganz wesentlich seine naturschutzspezifische Identität, die Artenvielfalt und das Klima.“
Dem Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem kommt bei der Umsetzung der Strategie „Biodiversität“ eine zentrale Rolle zu, ebenso den Mooren und Fließgewässern einschließlich ihrer Auen und Niederungen.
18.10.2021
PROTOKOLL ZUR SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG HOHENFELDE AM 22.9.2021
Am 22.9.2021 sollte eigentlich unter dem ursprünglichem Tagespunkt 8 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen; hier: Grundsatzbeschluss über die Realisierung von Solaranlagen“ verhandelt und entschieden werden. Der Bürgermeister erklärte aber schon zu Beginn der Sitzung den Tagesordnungspunkt für abgesetzt.
Unter Tagesordnungspunkt 3 „Einwohnerfragestunde“ findet sich eine stark verkürzte Darstellung unserer Fragen und Argumente sowie auch der dringliche Hinweis des Gemeindevertreters Passig, sich doch alle Informationen, die einen selbst betreffen könnten, über das Amtsinformationssystem einzuholen.
14.10.2021
Was hat die A20 mit dem Solarpark Hohenfelde zu tun?
Am 06.06.2021 protestierten viele Menschen mit einer Fahrraddemo von Glückstadt nach Hohenfelde gegen den Bau der A20. Die Zusammenhänge, die zwischen den auf der Abschlusskundgebung hervorgebrachten Argumenten und dem Solarpark bestehen, haben wir näher beleuchtet.
07.10.2021
Neuer Punkt „NATURBEOBACHTUNGEN„
Wir haben auf unserer Internetseite einen neuen Punkt „Naturbeobachtungen“ mit ausführlichen Listen zum Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet veröffentlicht.
27.09.2021
Bürgerentscheide kippen in Schleswig-Holstein 3 Solarpark-Projekte
Details dazu finden sich auf unserer Seite mit den Pressemeldungen (27.9.2021, NDR)
22.09.2021
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfelde
Fünf vom geplanten Solarpark betroffene Niederreiher waren als Zuhörer erschienen.
Kurzfristig wurde der ursprüngliche Punkt 8 von der Tagesordnung gestrichen:
Photovoltaik-Freiflächenanlagen HF/2021/00226
hier: Grundsatzbeschluss über die Realisierung von Solaranlagen
Anwesende Niederreiher konnten jedoch im Rahmen der „Einwohnerfragestunde“ ihre grundsätzlichen Bedenken gegenüber der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage vorbringen.
07.08.2021
Moore als CO2-Speicher: Vom Klimakiller zum Hoffnungsträger
Um die Folgen des Klimawandels abzufangen, wird meistens über eine Begrenzung des CO2-Ausstoßes diskutiert und weniger darüber, dass das klimaschädliche Gas auch gebunden und gespeichert werden kann. Dazu eignen sich besonders gut Moorböden. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass bei der Bearbeitung oder Trockenlegung vorhandener Moorböden CO2 in die Atmosphäre gelangt. „37 Prozent der CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft kommen von ehemaligen Moorböden, obwohl diese nur sieben Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen.“
Ein Pilotprojekt in Brandenburg zeigt, wie es funktionieren kann. (Tagesschau)
